Bestell-Bedingungen Analyse- und Informationsdienste

Abonnement-Bedingungen: Hier finden Sie die Bedingungen für den Bezug von Analyse- und Informationsdiensten

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Bezug von Analyse- und Informationsdiensten der StahlmarktConsult Andreas Schneider, Schleiermacherstr. 7, 51377 Leverkusen (im Folgenden: SMC), wie z.B. „Stahlmarkt-
Brief“ und „Stahlpreis-Trend“. Sie gelten nicht für Beratungsaufträge des Vertragspartners an die StahlmarktConsult Andreas Schneider. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn ihnen SMC nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. „Stahlmarkt-Brief“ und „Stahlpreis-Trend“
SMC erstellt die beiden folgenden ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei vertriebenen Analyse- und Informationsdienste zur Stahlmarktentwicklung:

a. den Analysebericht „Stahlmarkt-Brief“, und
b. den Preis- und Prognosebericht „Stahlmarkt-Brief“ (im Folgenden: Berichte).

SMC wird den „Stahlmarkt-Brief“ in der Regel in vierteljährlichen und den „Stahlpreis-Trend“ in der Regel in monatlichen Abständen erstellen, wobei kleinere Abweichungen möglich sind.
Beide Berichte können in Form eines Jahresabonnements bezogen werden.

SMC ist verpflichtet, die Berichte mit großer Sorgfalt zu erstellen. Die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten, Einschätzungen und Prognosen und deren Eignung für einen bestimmten Zweck sind aber nicht geschuldet. Macht der Nutzer die bereitgestellten Informationen zur Grundlage eigener Firmenentscheidungen, so geschieht dies ausschließlich auf sein eigenes Risiko. SMC verpflichtet sich, den Bezieher mit den bestellten Berichten zu beliefern, der Bezieher verpflichtet sich, die bestellten Berichte abzunehmen und zu bezahlen.

3. Leistungsumfang
Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Bestellbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von SMC. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages. Die darin getroffenen Regelungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen SMC, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer seiner Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

4. Vertragsdauer Abonnement
Ein Abonnement beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei SMC. Es hat eine Laufzeit von einem Jahr, mindestens aber vier Ausgaben des „Stahlmarkt-Briefs“ bzw. zwölf Ausgaben des „Stahlpreis-Trends“. Wird es nicht drei Monate
vor dem Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert es sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Zugang und Nutzungsrechte des Beziehers
SMC sendet die bestellten Berichte an eine vom Bezieher anzugebene E-Mail-Adresse. Diese kann vom Bezieher während der Laufzeit des Abonnements durch schriftliche Mitteilung an SMC geändert werden. Der Bezieher erwirbt das Recht, die Berichte innerhalb seines Unternehmens an unbegrenzt vielen Arbeitsplätzen zu nutzen. Jede sonstige Weitergabe oder Veröffentlichung, entgeltlich wie unentgeltlich, ist dem Bezieher ausdrücklich untersagt.

6. Bezugspreis und Zahlungsweise
Der Bezieher zahlt für das Abonnement den bei der Bestellung vereinbarten jährlichen Betrag. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Betrag für das erste Jahr ist ohne Abzug binnen 30 Tagen nach Eingang der Bestellbestätigung/Rechnung beim Bezieher zu zahlen. Die Beträge für die folgenden Jahre sind jeweils zum selben Datum des betreffenden Folgejahres fällig.

7. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Beziehers gegen SMC sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:
- Bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
- Bei der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben des Beziehers.
- Bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; dann haftet SMC
- außer in den Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes
– jedoch nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Berichte.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
- Wenn nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

Außerdem haftet SMC ungeachtet des Haftungsausschlusses bis maximal 1 Mio. Euro je Schadensereignis in dem Umfang, in dem die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Ersatz leistet.

8. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Auch die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform wird gewahrt durch Übersendung von PDF-Dateien unterzeichneter Dokumente.

9. Vertragslücken, Teilunwirksamkeit, Rechtswahl, Gerichtsstand
Sollte dieser Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Bestimmung, welche die Parteien getroffen haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der unwirksamen Bestimmungen gekannt hätten. Sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, so wird die Lücke durch eine Bestimmung aufgefüllt, welche die Parteien getroffen haben würden, wenn sie die Lückenhaftigkeit des Vertrages gekannt hätten. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

StahlmarktConsult Andreas Schneider Bestell-Bedingungen Informationsdienste, Stand 10/2012

Stahlmarkt Consult Andreas Schneider | Schleiermacherstr. 7 | 51377 Leverkusen Tel.: 0214 / 3122 8164 | E-Mail: info(at)stahlmarkt-consult.de

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