Allgemeine Geschäftsbedingungen StahlmarktConsult Andreas Schneider (Stand 19.10.2012)

§ 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsaufträge des Vertragspartners („Auftraggeber“) an die StahlmarktConsult Andreas Schneider („Berater“). Sie gelten nicht für den Bezug von Analyse- und Informationsdiensten wie z.B. „Stahlmarkt-Brief“ und „Stahlpreis-Trend“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn ihnen der Berater nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.2. Der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Stahlmarktanalyse und der betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen.
Die Tätigkeit des Beraters beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten, d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge.

§ 2. Leistungsumfang

2.1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages. Die darin getroffenen Regelungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

2.2. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer seiner Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 3. Änderungen des Auftrags

3.1. Der Berater wird Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.

3.2. Über jede Auftragsänderung ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu schließen, in der insbesondere die Auswirkungen auf die Vergütung und auf die Zeitplanung zu regeln sind. Vor Abschluss der Zusatzvereinbarung ist der Berater nicht verpflichtet, die gewünschte Änderung umzusetzen.

§ 4. Vergütung

4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen und ohne jeden Abzug fällig.

4.2. Nach Beginn der Auftragsbearbeitung kann der Auftraggeber den Vertrag durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. In diesem Fall kann der Berater die anteilige Vergütung für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen verlangen.

4.3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die von dem Berater zu vertreten sind, so hat er nur Anspruch auf den Teil des Honorars, der den erbrachten Leistungen entspricht.

§ 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§ 6. Verschwiegenheitspflicht, Urheberrecht

6.1. Der Berater ist verpflichtet, Informationen über Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

6.2. Vom Berater erstellte Unterlagen und Dateien dürfen vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang verwendet werden. Der gesetzliche Urheberrechtsschutz bleibt unberührt.

§ 7. Fehlerbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Berater unverzüglich nach Kenntnis oder Kennenmüssen der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren. Der Anspruch auf Fehlerbeseitigung erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Beratungsleistung.

§ 8. Haftung

8.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater sind ausgeschlossen.

8.2. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:
- Bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
- Bei der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben des Auftraggebers.
- Bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; dann haftet der Berater
- außer in den Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes – jedoch nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Berichte.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
- Wenn nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Außerdem haftet der Berater ungeachtet des Haftungsausschlusses bis maximal 1 Mio. Euro je Schadensereignis in dem Umfang, in dem die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Ersatz leistet.

§ 9. Vertragslücken, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

9.1. Sollte dieser Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen eine Bestimmung, welche die Parteien getroffen haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der unwirksamen Bestimmungen gekannt hätten.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die gesetzliche oder in diesem
Vertrag vorgesehene Schriftform gilt als gewahrt durch Übersendung von PDF-Dateien unterzeichneter Dokumente.

9.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

9.4. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln

Stahlmarkt Consult Andreas Schneider | Schleiermacherstr. 7 | 51377 Leverkusen Tel.: 0214 / 3122 8164 | E-Mail: info(at)stahlmarkt-consult.de

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