Stahlmarkt Consult Blog

In meinem Stahlmarkt-Blog befasse ich mich mit Neuigkeiten aus der Stahlmarkt-Welt und analysiere Trends und Marktentwicklungen.

Die CBAM-Umsetzung diskriminiert Importe und treibt die EU-Stahlpreise

Nachdem die EU-Kommission am 17. Dezember die zentralen Parameter zur Umsetzung des Europäischen CO2-Grenzausgleichs CBAM endlich veröffentlicht hat, stehen zwei Dinge fest: Die Erwartungen für die anfallenden CBAM-Kosten müssen nach oben korrigiert werden und Drittlandhersteller werden gegenüber EU-Herstellern in einer Reihe von Punkten erheblich benachteiligt. Dies wird die Stahlpreise in der EU steigen lassen.

Niedrige „Benchmarkwerte“: CBAM wird teurer als gedacht
Die EU-Kommission hat kurz vor den Feiertagen eine Reihe von längst überfälligen Dokumenten zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichs CBAM ab 2026 veröffentlicht, insgesamt mehrere tausend Seiten. Zwar handelt es sich um noch inoffizielle Dokumente, die wichtigsten CBAM-Parameter werden sich bis zur offiziellen Veröffentlichung aber wohl nicht mehr ändern.

Eine erste Analyse vergrößert die angesichts der parallel angestrebten drastischen Importbegrenzung ohnehin schon bestehenden Sorgenfalten der Stahlverbraucher in der EU. Die sogenannten „Benchmarkwerte“ wurden gegenüber vorigen „leaks“ abgesenkt und nach Erzeugungsrouten aufgesplittet. Die Differenz aus anfallenden Emissionen und Benchmarkwert bildet die Basis für die CBAM-Kostenrechnung. Je niedriger die Benchmark, desto höher die Kosten. Für das Referenzprodukt Warmband aus der Hochofenroute liegt der Benchmarkwert bei 1,37 t CO2 pro Tonne, bei der schrottbasierten Elektrostahlroute wurden nur 0,072 t CO2 festgelegt. Für unlegierten Walzdraht liegen die Werte bei 1,364 bzw. 0,066 t CO2.  Diese – wie auch bei allen übrigen Erzeugnissen - niedrige Ansetzung führt dazu, dass selbst bei effizientesten Drittlandanlagen beim Import in die EU nicht geringe CBAM-Kosten anfallen werden.

Die Aufsplittung der Benchmarkwerte auf Erzeugungsrouten ist neu und trifft alle EU-Importeure, die in Vorbereitung auf CBAM ihren Stahlbezug aus der emissionsintensiven Hochofenroute auf die wesentlich klimafreundlichere Elektrostahlroute umgestellt haben. Denn diese erhält eigene Werte, einmal mit dem Vormaterial DRI (DRI-EAF bei Warmband mit dem Wert 0,481 t CO2) und einmal mit dem Vormaterial Schrott (Scrap-EAF). Die für diese Routen besonders starke Absenkung der Werte hat zur Folge, dass die CBAM-Kosten trotz faktischer Emissionsreduzierung höher ausfallen werden, als es nach der bisherigen Kommunikation zu erwarten gewesen wäre.

Da die Benchmarkwerte für den Europäischen Emissionshandel ETS-1 erst 2026 veröffentlicht werden, ist ein direkter Vergleich zu den CBAM-Werten noch nicht möglich. Es ist aber zu erwarten, dass die Werte weitgehend identisch sein werden. Ein wesentlicher Unterschied bleibt, dass die Freizuteilung an Emissionszertifikaten im EU-ETS nicht nur auf Basis von Benchmarks, sondern auch in Abhängigkeit der Gesamtproduktionsmengen („historische Aktivitätsrate“) erfolgt. Dies führte in den vergangenen Jahren dazu, dass die tatsächlichen CO2-Kosten der EU-Hersteller deutlich niedriger ausfielen als die theoretisch alleine auf Basis von Benchmarkwerten berechneten Kosten. Trotz einer für 2026 geplanten Anpassung dieses Kriteriums, dürften EU-Hersteller damit gegenüber Drittlandherstellern klar im Vorteil sein. Ein solcher entsteht auch dadurch, dass über CBAM zahlreiche Produkte direkt mit CO2-Kosten belegt werden, bei denen dies im Rahmen des EU-ETS nicht oder nur mittelbar der Fall ist.   

„Länderwerte“ und Verifizierung: Willkürliche Benachteiligung von Drittlandherstellern
Wirklich kostentreibend werden aber in vielen Fällen die länderspezifischen „Standardwerte“ wirken, die gegenüber den bisher kursierenden, auf einer einheitlichen Methodik beruhenden Werten in vielen Fällen teilweise deutlich erhöht wurden. So wurde der Länderwert der direkten Emissionen für warmgewalzte Flachprodukte in China von bisher 1,75 t CO2/T nun auf 3,187 t CO2/T fast verdoppelt. Für Süd-Korea wurde der Wert von 1,66 auf 2,118, für Taiwan von 1,96 auf 2,31 und für die Türkei von 2,03 auf 2,428 erhöht. Eine nähere Begründung dafür wird nicht gegeben. Angeblich beruhen die Festlegungen auf den „besten verfügbaren Angaben“, die aber nicht genannt werden. Auf das naheliegende Vorgehen, die Werte aus den in der CBAM-Einführungsphase gesammelten Daten der einzelnen Länder abzuleiten, hat die Kommission offenbar verzichtet.

Zudem wurde für 2026 bei Nutzung der Länderwerte noch ein Aufschlag von 10% eingeführt, der 2027 auf 20% und 2028 auf 30% steigen soll. So soll die Verwendung von tatsächlichen Angaben gefördert und zudem verhindert werden, dass die „dreckigsten“ Anlagen eines Landes einen Vorteil erhalten. Dass damit andererseits aber die effizienten Anlagen erheblich benachteiligt werden, wird ausgeblendet. Mit den sehr hohen und realitätsfernen Standardwerten wird die noch vor wenigen Monaten im Rahmen der „Omnibus“-Anpassungen als Meilenstein des Bürokratieabbaus beschlossene Freistellung der Verwendung von Standardwerten anstelle der nur mit großem Aufwand zu ermittelnden tatsächlichen Werte ad absurdum geführt.

Aus der Verwendung der Standard- und Benchmarkwerte resultieren für 2026 bei Warmband aus Japan und Süd-Korea im Jahr 2026 CBAM-Kosten von knapp 80,- €/t, bei der Türkei sind es ca. 105,- €/t und bei Indonesien astronomische 605,- €/t. Diese Zahlen liegen klar oberhalb der bisherigen Schätzungen und ebenso klar über den Kosten, die EU-Herstellern bisher aus dem EU-ETS entstehen.

Standardwerte sind dann zu verwenden, wenn keine verifizierten tatsächlichen Emissionswerte vorliegen, die in den meisten Fällen weit niedriger ausfallen dürften. Entscheidend für die tatsächlichen CBAM-Kosten ist daher, ob die Verifizierung rechtzeitig bis zur ersten CBAM-Abrechnung im Jahr 2027 erfolgt sein wird. Allerdings scheint die Verifizierung auf Anlagendaten des Jahres 2026 beruhen zu müssen und damit erst ab 2027 möglich zu sein. Ob dann genügend zugelassene Zertifizierer zur Verfügung stehen ist ebenso offen wie die Frage, ob die geforderte Verifizierung vor Ort überhaupt in allen Fällen, zum Beispiel in Russland, der Ukraine oder China, möglich ist.

Da sich zudem die Methodik für die Emissionserfassung gegenüber der Einführungsphase ändert, ist fraglich, ob Drittlandhersteller schon heute die finalen Emissionswerte wenigstens hinreichend konkret abschätzen können. Nur dann können die vom Markt zunehmend geforderten ddp-Preise zu vertretbaren Risiken beziffert werden.

Kosten- und Preiserwartungen für 2026 müssen nach oben korrigiert werden
Durch die zahlreichen Änderungen im Vergleich zum bisher bekannten Stand wiegt die verspätete und zudem inoffizielle Bereitstellung der Daten durch die EU-Kommission umso schwerer. Ebenso schwer wiegt der unweigerlich aufkommende Verdacht, dass CBAM und hier vor allem die Festlegung der Länderwerte in Verbindung mit den Vorgaben zur Verifizierung dafür genutzt wird, den EU-Herstellern unter dem Deckmantel des Klimaschutzes einen weiteren Wettbewerbsschutz zu gewähren. Insgesamt müssen Stahlverbraucher ihre Erwartungen zu den CBAM-Kosten nach oben korrigieren und es verbleiben große Unsicherheiten bezüglich der dann 2027 tatsächlich abzurechnenden CBAM-Kosten.

Zu befürchten ist, dass dies die EU-Importaktivitäten schon kurzfristig deutlich dämpfen wird, obwohl die drastische Importbegrenzung im Rahmen der Nachfolgeregelung für die EU-Schutzmaßnahmen wahrscheinlich erst zum 01. Juli 2026 in Kraft treten wird.  Die Kombination aus beiden Maßnahmen dürfte im Verlauf des Jahres 2026 zu einem deutlich verringerten Importangebot mit in vielen Fällen hohen CBAM-Aufschlägen und zu merklich steigenden Preisen am EU-Stahlmarkt führen. Das Risiko ist bei Flachprodukten und dort ganz besonders bei Grobblechen größer als bei Langprodukten.

© StahlmarktConsult Andreas Schneider. Verwendung nur mit Quellenangabe erlaubt.

Der EU-Vorschlag zur Importbegrenzung geht zu weit

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